Lizenzbedingungen

Stand: 25. August 2026

§ 1 Vertragspartner und Geltung

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software CueNote durch Hans Christian Blail, Halberstädterstraße 46, 39112 Magdeburg, Deutschland (nachfolgend "Anbieter") an den Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ich ihnen schriftlich zugestimmt habe.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Kunde erhält ein zeitlich befristetes, einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, CueNote im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Kauf der Software oder ein Anspruch auf den Quellcode ist damit nicht verbunden.

§ 3 Zweckbestimmung als Vertragsbestandteil

Die Zweckbestimmung von CueNote ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie ist in der Anwendung unter Einstellungen sowie unter https://cuenote.de/zweckbestimmung jederzeit abrufbar und beschreibt verbindlich, wofür CueNote bestimmt ist und wofür ausdrücklich nicht.

Zusammengefasst: CueNote ist ein Planungs- und Einsatzhilfsmittel für die Inszenierungsplanung. Es ist kein Sicherheitssystem, keine Steuerung für Bühnenmaschinerie und kein Ersatz für die Aufsicht durch fachkundige Personen. Es darf weder unmittelbar noch mittelbar an pyrotechnische Anlagen, Flammen-, Schuss- und Knallanlagen, Lasersteuerungen oder an sicherheitsgerichtete Steuerungen angeschlossen werden. Dasselbe gilt für zeitgesteuertes Auslösen: Planung, Start und Abbruch bleiben Aufgabe der verantwortlichen Person.

§ 4 Umfang der Lizenz

(1) Ein Lizenzschlüssel berechtigt zur Nutzung auf genau einem Gerät. Die Bindung erfolgt beim ersten Aktivieren.

(2) Der Kunde erhält so viele Schlüssel, wie in seinem Paket vereinbart sind. Innerhalb eines Hauses tragen sie feste Platznummern.

(3) Zieht ein Arbeitsplatz auf ein anderes Gerät um, gebe ich die Bindung auf Anfrage frei. Ein Missbrauch dieser Freigabe berechtigt zur Sperrung.

(4) Die Weitergabe eines Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet.

§ 5 Laufzeit, Ende und was danach passiert

(1) Die Lizenz läuft ab dem Tag der Ausstellung zwölf Monate.

(2) Sie verlängert sich NICHT automatisch. Es entsteht kein Abonnement und keine Zahlungspflicht für ein Folgejahr.

(3) Eine Kündigung ist deshalb nicht erforderlich. Wer weitermachen möchte, bestellt vor Ablauf einen neuen Schlüssel; ich stelle ihn so aus, dass er nahtlos an den bisherigen anschließt.

(4) Nach Ablauf wechselt CueNote in den Demo-Modus. Sämtliche Daten des Kunden bleiben dabei unverändert auf seinen Geräten erhalten und lassen sich weiterhin ansehen und ausgeben. Eingeschränkt sind lediglich der Umfang neuer Eingaben sowie Showcontrol und die Live-Sitzung.

(5) Ich lösche keine Kundendaten und benötige dafür auch keinen Zugriff.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Alle genannten Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von

§ 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Wechsle ich später in die

Regelbesteuerung, bleibt der vereinbarte Betrag für laufende Lizenzen unverändert.

(2) Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Der Schlüssel wird nach Zahlungseingang ausgestellt, auf Wunsch und nach Absprache auch vorab.

§ 7 Überlassung

Die Software wird zum Herunterladen bereitgestellt. Ein Versand auf Datenträgern findet nicht statt. Der Kunde ist für eine geeignete Ausstattung seiner Geräte selbst verantwortlich; die Anforderungen nenne ich vor Vertragsschluss auf Anfrage.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung regelmäßig. CueNote legt zwar selbst Sicherungen an, diese ersetzen aber keine Sicherung des gesamten Rechners.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass CueNote nur im Rahmen der Zweckbestimmung eingesetzt wird, und weist die Personen ein, die damit arbeiten.

(3) Für den Betrieb im Haus verantwortliche Personen bleiben verantwortlich. Ein Cue in CueNote ersetzt keine Sichtprüfung und keine Freigabe.

§ 9 Beschaffenheit und Gewährleistung

(1) Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der Zweckbestimmung, dem Handbuch und der Leistungsbeschreibung auf https://cuenote.de. Öffentliche Äußerungen Dritter gehören nicht dazu.

(2) Software dieser Größe ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software von der vereinbarten Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht.

(3) Ich beseitige gemeldete Mängel in angemessener Frist, in der Regel durch eine neue Fassung. Der Kunde meldet Mängel nachvollziehbar; das Diagnose-Protokoll aus den Einstellungen hilft dabei.

(4) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Servers für die Lizenzprüfung wird nicht geschuldet. CueNote arbeitet bis zu sechzig Tage ohne jeden Serverkontakt normal weiter.

(5) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Überlassung.

§ 10 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von mir übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist meine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Für Schäden, die daraus entstehen, dass CueNote entgegen der Zweckbestimmung eingesetzt wurde, hafte ich nicht. Das gilt insbesondere für einen Anschluss an pyrotechnische Anlagen, Laser oder sicherheitsgerichtete Steuerungen sowie für ein Auslösen ohne die erforderliche Aufsicht.

(6) Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für meine persönliche Haftung sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 11 Datenschutz

Die Produktionsdaten des Kunden verbleiben auf seinen Geräten. Ich habe darauf keinen Zugriff und verarbeite sie nicht; ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist dafür nicht erforderlich. Welche Daten die Lizenzprüfung überträgt, steht in der Datenschutzerklärung unter https://cuenote.de/datenschutz und in der Anwendung unter Einstellungen.

§ 12 Sperrung

Ich darf einen Lizenzschlüssel sperren, wenn er entgegen § 4 weitergegeben oder auf mehreren Geräten zugleich eingesetzt wird, oder wenn die Vergütung trotz Mahnung und angemessener Frist ausbleibt. Vor einer Sperrung setze ich mich mit dem Kunden in Verbindung, außer bei offenkundigem Missbrauch.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Für einen bereits ausgestellten Schlüssel gelten die Bedingungen, die bei seiner Ausstellung galten. Änderungen wirken nur für später bestellte Lizenzen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates nicht eingeschränkt werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Magdeburg Gerichtsstand.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.